Praxis Dr. med. Hans-Jörg Apfeld

Ihre hausärztlich-internistische Praxis in Bochum

Darmkrebsfrüherkennung

Darmkrebs ist die zweithäufigste Krebstodesursache mit über 27.000 Todesfällen pro Jahr in Deutschland. Mit einer Früherkennungsuntersuchung kann Darmkrebs verhindert werden durch Abtragen von Polypen als gutartige Vorstufen. Frühstadien von Darmkrebs lassen sich noch vollständig operativ entfernen.

Die gesetzliche Darmkrebsfrüherkennung beginnt mit dem 50. Lebensjahr und beinhaltet die Untersuchung auf verborgenes Blut im Stuhl (Hämoccult-Test). Diese Untersuchung kann pro Patient einmal jährlich durchgeführt werden und wird Ihnen in unserer Praxis angeboten.

Ab dem 55. Lebensjahr haben Frauen und Männer die Wahl:

Es kann insgesamt zweimal im Abstand von 10 Jahren eine Früherkennungs-Darmspiegel-ung (Koloskopie) oderdie Untersuchung auf verborgenes Blut im Stuhl (Hämoccult-Test) - dann jedoch nur noch alle zwei Jahre – durchgeführt werden. 

Kassenstandard: Hämoccult-Test, der klassische „Briefchentest“.

Er weist über eine chemische Reaktion, welche recht störungsanfällig ist, mit mäßiger Sicherheit Blut im Stuhl nach. Die Empfindlichkeit zur Erkennung von Darmkrebs beträgt nur etwa 20-40% und ist für Adenome (Polypen) als Krebsvorstufe noch geringer (3,5-9,4%). Durch wiederholte Tests erhöht sich die Empfindlichkeit.

Störeinflüsse für ein falsch-positives Ergebnis sind vorangehender Fleisch- und Wurst-Konsum, Zahnfleisch- und Nasenbluten oder Hämorrhoidenblutungen. Andererseits können Nahrungsstoffe, wie z.B. Vitamin C zu einem falsch-negativem Ergebnis führen (d.h. ein vorhandener Tumor kann nicht erkannt werden).

Im Folgenden stellen wir Ihnen weitere Abklärungsuntersuchungen vor.

Ab dem 55. Lebensjahr empfehlen wir allen die besonders aussagefähige endoskopische Darmspiegel (Koloskopie) durchführen zu lassen. Dazu arbeiten wir mit spezialisierten Gastroenterologen zusammen.

Wir bieten unseren Patienten ein erweitertes Leistungsangebot, das nicht immer von den gesetzlichen Krankenkassen vergütet wird. Manche Leistungen sind im Einzelfall jedoch trotzdem medizinisch sinnvoll.

Leistungen, die nicht von den gesetzlichen Krankenkassen getragen werden, führen wir selbstverständlich auch bei gesetzlich versicherten Patienten durch. Diese Leistungen müssen selbst bezahlt werden.